Nebenkosten

Nebenkosten
Nebenausgaben

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Ne|ben|kos|ten ['ne:bn̩kɔstn̩], die <Plural>:
Kosten für eine Wohnung, die zusätzlich zur Miete entstehen (z. B. für Wasser, Heizung):
die Nebenkosten an den Vermieter zahlen.

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Ne|ben|kos|ten 〈Pl.〉 zusätzliche Kosten ● die Miete für die Wohnung beträgt 800 Euro ohne \Nebenkosten

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Ne|ben|kos|ten <Pl.>:
zusätzlich anfallende Kosten.

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Nebenkosten,
 
1) Betriebswirtschaftslehre: der Teil der Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes, der über seinen Anschaffungspreis und eventuell nachträglichen Anschaffungskosten hinaus aufgewendet werden muss, um den Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Absatz 1 HGB). Zu den Nebenkosten zählen z. B. Transportkosten, Zölle, Gebühren, Provisionen, Montagekosten, Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Grundstücken.
 
 2) Mietrecht: neben den Betriebskosten Teil des Mietzinses. Nebenkosten gelten grundsätzlich als abgegolten, wenn im Mietvertrag ein pauschaler Mietzins vereinbart und keine Regelung über zusätzliche Nebenkosten getroffen ist. Die Umlage von Nebenkosten bedarf stets einer ausdrücklichen Vereinbarung.

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Ne|ben|kos|ten <Pl.>: zusätzlich anfallende Kosten: die zusätzlich [zum Mietpreis, zu den Lohnkosten, zum Kaufpreis der Immobilie] anfallenden N.; U2 sagte das Freiluftkonzert jedoch ab, weil die Gruppe keine Lust hatte, die hohen N. zu tragen (taz 7. 5. 93, 24); wir zahlen für die Wohnung monatlich 900 Mark plus, einschließlich [100 Mark] N.

Universal-Lexikon. 2012.

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